Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SaN Consult
1. Allgemeines
Die uns erteilten Aufträge werden nur zu unseren nachstehenden
Bedingungen ausgeführt. Mit Bestellung/Auftrag erkennt der
Vertragspartner (nachfolgend Auftraggeber genannt) unsere
Geschäftsbedingungen an. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung.
Ist der Auftraggeber mit Vorstehendem nicht einverstanden, so hat er
schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist als solcher zu
kennzeichnen und uns gegenüber gesondert geltend zu machen. Soweit kein
Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der nachfolgenden
Bedingungen anerkannt.
Im
kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkenntnis spätestens mit Annahme
des Angebotes oder mit unserer ersten Lieferung oder Leistung. Im Falle
eines Widerspruchs behalten wir uns vor, den Abschluss des Geschäftes
abzulehnen ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt
werden können.
Unsere Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht
ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist, sofern sie nur dem
Auftraggeber im Zusammenhang mit einem zwischen ihm und uns bereits
getätigtem Geschäft zugegangen sind oder auf sie Bezug genommen wurde.
2. Form, Schriftform
Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sowie deren Änderungen oder
Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses
Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
Dem Schriftformerfordernis ist durch unser Bestätigungsschreiben genüge
getan oder durch unsere schriftliche Auftragsannahme anerkannt.
3. Angebote
Unsere Angebote sind Leistungsofferten und stellen eine Aufforderung zur
Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Sie sind freibleibend, es sei denn,
eine Bindung ist ausdrücklich im Angebot vorgesehen. Aufträge, die unter
Bezugnahme auf unsere Offerten eingehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer ausdrücklichen schriftlichen Annahme.
4. Präsentation
Die Entwicklung und Präsentation konzeptioneller Vorschläge, Entwürfe,
Schulungsmethoden, Schulungsmaterialien mit dem Ziel des
Vertragsabschlusses mit dem Kunden erfolgt, soweit nichts anderes
vereinbart ist, nur gegen Zahlung eines Präsentationshonorares. Sofern
schriftlich vereinbart, wird das Präsentationshonorar auf die Vergütung
des Auftrags angerechnet. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den
von uns im Rahmen der Präsentation vorgelegten Konzepte, Strategien und
Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorares bei
uns.
5. Preise
Die an uns zu entrichtenden Vergütungen unterliegen der Vereinbarung im
Einzelfall. Falls eine ausdrückliche Preisabsprache nicht getroffen
wurde, gelten die Sätze aus unserer aktuellen Preisliste. Spesen,
Fahrtkosten, Kosten auswärtiger Verpflegung und Unterbringung sind in
jedem Falle gesondert zu erstatten. Auf die vereinbarten Vergütungssätze
ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer zu entrichten.
6. Lieferung
Fertigstellungstermine, Lieferfristen, Liefertermine und Zeitablaufpläne
sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich
bestätigt werden.
Ist kein Termin oder keine Lieferfrist vereinbart, verpflichten wir uns
zur schnellstmöglichen Erledigung/Lieferung.
Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht
vor Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen, Freigaben, (Sach-) Beistellungen und ggf. vereinbarter
Mitwirkungshandlungen sowie nach Leistung vereinbarter Anzahlungen.
Vereinbarte Liefertermine und -fristen begründen kein Fixgeschäft
(Ausschluss der §§ 361 BGB, 376 HGB).
Im
Falle einer ausdrücklich und schriftlich zugesicherten Lieferfrist ist
diese eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren
Geschäftsbereich verlassen hat.
Befinden wir uns mit der von uns zu erbringenden Leistung in Verzug, so
kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind
ausgeschlossen.
Außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Umstände, welche die
Leistungserbringung, die Beschaffung oder den Versand/die Ablieferung
verhindern oder erschweren, z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aufruhr,
behördliche Maßnahmen, Energie- und Werkstoffmangel, Verkehrs- oder
Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten,
befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Liefer-
bzw. Leistungspflicht. Werden durch diese Umstände das Lieferdatum bzw.
die Lieferung/Leistung mehr als einen Monat überschritten bzw.
aufgehalten, sind beide Teile, ohne dass dem Auftraggeber hieraus
Ersatzansprüche erwachsen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies
gilt auch dann, wenn die genannten Umstände zu einem Zeitpunkt
eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.
Teillieferungen/Teilleistungen sind zulässig, es sei denn, der
Auftraggeber würde unangemessen benachteiligt.
7. Eigentum
Für die Erbringung unserer Leistung hergestellte Vorstufen- und
Zwischenprodukte und/oder Arbeitsmittel, z.B. hierbei hergestellte
Programme, digitalen Daten, Datensätze, Dateien und Datenträger nebst
vergleichbaren Medien bleiben unser Eigentum.
8. Gefahrübergang/Gefahrtragung
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht
auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung unseren Geschäftsbereich
verlassen hat. Ansprüche wegen verspäteter postalischer oder sonstiger
Zustellung sind ausgeschlossen.
9. Mängelrügen/Gewährleistung
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel
aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet seiner nachfolgend beschriebenen
Rechte entgegenzunehmen.
Mängelrügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen
erkennbarer Mängel sind uns binnen einer Woche nach Empfang der
Lieferung schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel müssen uns unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
Programmfehler bei Software und digitalen Medien, z.B. CD-ROM sind
unvermeidlich. Wir leistet nur dafür Gewähr, dass Programme und digitale
Medien nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die
Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben
oder erheblich mindern.
Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der
ganzen Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung den Auftraggeber
unangemessen benachteiligt.
Bei berechtigten Mängelrügen haben wir nach unserer Wahl unter
Ausschluss weiterer Ansprüche das Recht der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Bei Fehlschlagen der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Wandlung oder
Minderung verlangen.
Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängelrügen sind
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei
Zahlungsverzug sind wir auch zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt
und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns
gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das
Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
Wir sind berechtigt, uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Unterlagen und Gegenstände bis zur vollständigen Begleichung der
geschuldeten Vergütung zurückzubehalten.
11. Zahlungen
Zahlungen sind, falls nichts anderes vereinbart ist, bar netto Kasse
sofort nach Rechnungserhalt zu leisten.
Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an uns oder an von
uns ausdrücklich mit schriftlicher Inkasso-Vollmacht versehene Personen
geleistet werden. Die Zahlung hat ohne Skonto-Abzug zu erfolgen. Skonto
muss ausdrücklich auch der Höhe nach vereinbart sein.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %
über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. Weitergehende
Rechte bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diskontfähige Wechsel sowie
Schecks nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung
erfüllungshalber herein. Gutschriften über Wechsel oder Schecks erfolgen
stets vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des für unsere Bank
maßgeblichen Tages, an dem wir über den Gegenwert endgütig verfügen
können. Im Falle der Annahme von Wechseln gehen Diskont- und
Einzugsspesen zu Lasten des Auftraggebers und sind ebenso wie
Verzugszinsen sofort in bar fällig. Für rechtzeitige Vorlage und Protest
übernehmen wir keine Haftung. Bei Akkreditiven trägt der Auftraggeber
alle anfallenden Spesen und Kosten. Die Kosten sind sofort in bar
fällig.
12. Eigentums- und Urhebernutzungsrechte
An
Konzepten, Schulungsmethoden, -materialien und –unterlagen, Programmen,
digitalen Daten und Dateien usw. behalten wir vorbehaltlich einer
anderslautenden Vereinbarung Eigentum und, soweit urheberrechtlich
zulässig, alle urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte.
Eigentum, Nutzungs- und Verwertungsrechte an unseren Leistungen gehen
bestimmungsgemäß erst nach vollständiger Zahlung der geschuldeten
Vergütung auf den Auftraggeber über.
Die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an unseren
Leistungen gehen nur insoweit auf den Auftraggeber über, wie dies für
den bei Vertragsschluß vereinbarten Zweck erforderlich ist. Jede darüber
hinausgehende Verwertung ist mit uns schriftlich zu vereinbaren und ist
vergütungspflichtig. Die Weiterübertragung von Nutzungsrechten durch den
Auftraggeber an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung. Die Übertragung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes an
von uns zu erbringenden Leistungen auf den Auftraggeber bedarf einer
gesonderten Vereinbarung.
Soweit der Auftraggeber uns Unterlagen sowie sonstige Materialien, an
denen urheberrechtliche Schutzrechte bestehen können, zur weiteren
Bearbeitung zur Verfügung stellt, garantiert der Auftraggeber, dass die
übergebenen Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. der
Auftraggeber über die erforderlichen übertragbaren Nutzungs- und
Verwertungsrechte verfügt. Er stellt uns frei von allen etwaigen
Ansprüchen Dritter.
13. Korrekturen, Prüfung bei Weiterverwendung
Von uns hergestellte Produkte und Leistungen sind vom Auftraggeber auf
Fehler zu überprüfen und freizugeben.
Durch uns verschuldete Fehler werden unverzüglich und kostenlos
berichtigt. Eventuelle Korrekturen hat der Auftraggeber vor der
Weiterverwendung erneut auf Fehler zu überprüfen. Wir haften nach
Freigabe nicht für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler.
Die Kosten für vom Auftraggeber veranlasste Korrekturen, die nicht eine
Fehlerbeseitigung darstellen, werden dem Auftraggeber berechnet.
Es
besteht die Pflicht des Auftraggebers, unsere Lieferungen vor einer
Weiterverwendung durch ihn zu überprüfen. Wir übernehmen keine Haftung,
wenn uns gegenüber freigegebene Leistungen mit Fehlern oder anderen
Mängeln weiterverwendet werden, selbst wenn vom Auftraggeber
Schadenersatz von dritter Seite verlangt wird.
14. Haftung
1.
Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur , wenn
ein Schaden
(a)
durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks
gefährdenden Weise verursacht worden oder
(b)
auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
2.
Haften wir gemäß Absatz 1. Buchstabe a. für die
Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen
Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluß
aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise
rechnen mussten.
3.
Die Haftungsbeschränkung gemäß Absatz 2. gilt in gleicher
Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden.
4.
In den Fällen der Absätze 2. und 3. haften wir nicht für
mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie entgangenen
Gewinn/Produktionsausfall.
5.
Der typischerweise voraussehbare Schadensumfang
übersteigt in keinem Fall die Höhe der Vertragssumme unseres
entsprechenden Geschäftes mit dem Auftraggeber, so dass die Haftung in
Fällen unserer berechtigten Inanspruchnahme betragsmäßig hierauf
beschränkt ist.
6.
Für Verluste von Daten und Programmen und deren
Wiederherstellung haften wir ebenfalls nur in dem aus den Absätzen 1.
bis 4. ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust
nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Auftraggebers,
insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten
und Programmen, vermeidbar gewesen wäre.
7.
Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 1. bis 6. gelten
sinngemäß auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten.
15. Zusatzbedingungen für Online Dienstleistungen
(Störung/Unterbrechung der Kommunikationsnetze)
Wir unterliegen im Rahmen unserer Internet-Dienstleistungen den
Bestimmungen der Betreiber der Provider, Telefon- und sonstigen
Kommunikationsnetze und sind von der Bereitstellung der
Kommunikationsnetze durch die Betreiber abhängig. Wir werden uns nach
Kräften bemühen, einen technisch einwandfreien Betrieb der
Kommunikationsnetze zu gewährleisten und im Falle von technischen oder
sonstigen Störungen/Unterbrechungen, die den Betrieb unserer Dienste
beeinträchtigen bzw. kurzfristig oder dauernd verhindern, dieselben zu
beseitigen.
Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Verluste des Auftraggebers, die
sich aus technischen Störungen oder Unterbrechungen der
Kommunikationsnetze ergeben, gleichgültig auf welche tatsächliche oder
rechtliche Ursache sie zurückzuführen sind. Der Haftungsausschluß gilt
unabhängig von einem etwaigen Verschulden, jedoch nicht im Falle grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.
(Datenverluste)
Wir sind bemüht, die uns im Rahmen der Internet-Dienstleistungen
zugehenden Informationen und Daten sach- und fachgerecht zu speichern
und dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Für Daten-/Dateiverluste, verursacht durch Hardware-, Programm- bzw.
Programmierfehler, versehentliches Löschen, Viren oder Fremdeinwirkung
übernehmen wir keine Haftung. Insbesondere ist jede Geltendmachung von
etwaigen mittelbaren oder Folgeschäden ausgeschlossen
Der Haftungsausschluß gilt unabhängig von einem etwaigen Verschulden,
jedoch nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.
16. Verwahrung
Wir verwahren die uns vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags
überlassenen Unterlagen unter Beachtung der eigenüblichen Sorgfalt. Wir
sind berechtigt, derartige Unterlagen zwei Jahre nach Beendigung des
Auftrags zu vernichten, es sei denn, der Auftraggeber hat sich bei
Übergabe schriftlich die Rücknahme vorbehalten.
17. Übertragung von Rechten, Aufrechnung
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem
Vertragsverhältnis auf Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung.
Der Auftraggeber kann gegenüber unseren Forderungen nur mit Forderungen
aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
18. Referenznachweise, Eigenwerbung
Wir sind berechtigt, unsere Leistungen für den Auftraggeber für
Referenznachweise und Eigenwerbung durch Benennung und Abbildung zu
verwenden.
19. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht,
Wirksamkeit
Erfüllungsort ist unser Hauptsitz, derzeit Köln.
Bei allen sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten
ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder
wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat,
die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz
zuständig ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des
Auftraggebers zu klagen.
Es
gilt Deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes.
Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden
sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
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